Pflegedienst Zuhause auf Zack
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44139 Dortmund
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Zusätzliche Betreuungsleistungen - § 45b SGB XI

Leistungen unseres Pflegedienstes bei eingeschränkter Alltagskompetenz

Seit der Pflegereform vom 1.1.2015 können die zusätzlichen Betreuungsleistungen von allen Personen beantragt werden, die in eine Pflegestufe eingeordnet sind. Je nach Bedarf wird der Grundbetrag von 104 € oder der erhöhte Betrag von 208 € pro Monat von der Pflegekasse genehmigt.  Falls diese Gelder nicht verwendet werden,  addieren sie sich und können bis zum 30.6 des nächsten Jahres für die Betreuung durch unseren Pflegedienst verwendet werden.  Danach verfallen ungenutzten Gelder der Betreuungsleistungen.

Die Leistungen der Grundpflege wie z.B. Waschen oder Nahrungsaufnahme können von einem Pflegedienst nicht mit den zusätzlichen Betreuungsleistungen abgerechnet werden.  Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Wenn Sie mehr Beratung benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

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GRUNDBETRAG
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ERHÖTER BETRAG
Übersicht der Leistungen Pflegestufe 1

Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen können von einem Pflegedienst Leistungen angeboten werden, welche das körperliche und seelische Wohlbefinden des Patienten positiv beeinflussen:

  • handwerkliche Tätigkeiten, malen, basten oder Arbeiten im Garten
  • Pflege und Fütterung von Haustieren
  • backen oder kochen, lesen und vorlesen
  • anschauen oder anfertigen von Fotoalben
  • Musik hören, musizieren, singen
  • Gesellschaftsspiele
  • Besuch von Gottesdiensten oder kulturellen Veranstaltungen 
  • Spaziergänge, Ausflüge, Bewegungsübungen

Dabei sollen sich die Betreuungsangebote an den individuellen Bedürfnissen der Pflegeperson orientieren.

Nachdem die zusätzlichen Betreuungsleistungen beantragt wurden, erfolgt eine Begutachtung durch den MdK. Dabei werden die folgenden Punkte verbindlich überprüft:

  • häufige Hilflosigkeit, Niedergeschlagenheit, oder Hoffnungslosigkeit (Depression)
  • Weglauftendenz (unkontrolliertes Verlassen der Wohnung)
  • Verursachung gefährlicher Situationen durch den Pflegebedürftigen
  • labiles und unkontrolliertes emotionales Verhalten
  • unsachgemäße Handhabung gefährlicher Gegenständen oder Substanzen
  • aggressives Verhalten oder im Kontext der jeweiligen Situation unangebrachtes Verhalten
  • Unfähigkeit, die eigenen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunemen
  • unkooperatives Verhalten bei therapeutischen Maßnahmen
  • Beeinträchtigung des Gedächtnisses und des Urteilsvermögen
  • Störung des Tag- undNachtrhythmus
  • Unfähigkeit, selbständig den Tagesablauf zu organisieren
  • inadäquates reagieren in Alltagssituationen oder nichterkennen von Alltagssituationen