DEUTSCH

Pflegedienst Zuhause auf Zack
Rheinlanddamm 101
44139 Dortmund
Tel: 0231 841 672 87
Fax: 0231 841 672 88
Mobil: 0176 554 12 707 
info@zuhause-aufzack.de

Zusätzliche Betreuungsleistungen - § 45b SGB XI

Informationen vom Pflegedienst Zuhause auf Zack
Beaufsichtigung

der zu pflegenden Person, um sowohl den Angehörigen als auch der Pflegeperson eine Auszeit zu ermöglichen. 

Begleitung

durch unseren Pflegedienst zu Fuß bei Einkäufe, Behördengängen, Arztbesuchen....

Mobilisation

durch Bewegungsübungen zu Hause, Spaziergänge, Übungen mit Rollator oder Gehilfe etc.

Unterstützung

bei gemeinsamen Spielen, betrachten von Fotos, backen bzw. kochen.

Abrechnung

stundenweise entsprechend der persönlichen Bedürfnisse der Pflegeperson.

Weitere Informationen zu den Betreuungsleistungen

Grundpflegerische Hilfen

wie z.B. Duschen oder Baden können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI nicht abgerechnet werden. 

Beantragung

kann formlos bei ihrer Pflegekasse erfolgen. Tragen Sie ihre Daten in den folgenden Antrag ein und senden Sie ihn an ihre Pflegekasse. Gern übernehmen wir vom Pflegedienst Zuhause auf Zack die Antragsstellung für Sie. 

Voraussetzung

für die Genehmigung der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 pro Monat ist die Einstufung der Pflegeperson in einen Pflegegrad.

Telefon- und Faxnummer vom Pflegedienst Zuhause auf Zack
Inhalte und Preise

können frei zwischen Pflegedienst und Patient bzw. Angehörigen verhandelt werden. Dabei können Sie unsere Rechnungen für die Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen oder eine Abtretungserklärung unterzeichnen und wir  rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Summierung

Bewilligte aber nicht verwendete Gelder der Betreuungsleistungen summieren sich und können immer bis zum 30. Juni des nächsten Jahres aufgebraucht werden. Erst nach diesem Zeitpunkt verfallen die nicht genutzten Gelder der zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Verwendung

Die Gelder der zusätzlichen Betreuungsleistungen können nicht ausgezahlt und die Leistungen nur von einem in Dortmund zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.