Zusätzliche Betreuungsleistungen - § 45b SGB XI
Beaufsichtigung
der zu pflegenden Person, um sowohl den Angehörigen als auch der Pflegeperson eine Auszeit zu ermöglichen.
Begleitung
durch unseren Pflegedienst zu Fuß bei Einkäufe, Behördengängen, Arztbesuchen....
Mobilisation
durch Bewegungsübungen zu Hause, Spaziergänge, Übungen mit Rollator oder Gehilfe etc.
Unterstützung
bei gemeinsamen Spielen, betrachten von Fotos, backen bzw. kochen.
Abrechnung
stundenweise entsprechend der persönlichen Bedürfnisse der Pflegeperson.
Weitere Informationen zu den Betreuungsleistungen
Grundpflegerische Hilfen
wie z.B. Duschen oder Baden können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI nicht abgerechnet werden.
Beantragung
kann formlos bei ihrer Pflegekasse erfolgen. Tragen Sie ihre Daten in den folgenden Antrag ein und senden Sie ihn an ihre Pflegekasse. Gern übernehmen wir vom Pflegedienst Zuhause auf Zack die Antragsstellung für Sie.
Inhalte und Preise
können frei zwischen Pflegedienst und Patient bzw. Angehörigen verhandelt werden. Dabei können Sie unsere Rechnungen für die Erstattung bei Ihrer Pflegekasse einreichen oder eine Abtretungserklärung unterzeichnen und wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Summierung
Bewilligte aber nicht verwendete Gelder der Betreuungsleistungen summieren sich und können immer bis zum 30. Juni des nächsten Jahres aufgebraucht werden. Erst nach diesem Zeitpunkt verfallen die nicht genutzten Gelder der zusätzlichen Betreuungsleistungen.
Verwendung
Die Gelder der zusätzlichen Betreuungsleistungen können nicht ausgezahlt und die Leistungen nur von einem in Dortmund zugelassenen Pflegedienst erbracht werden.