Krankenhausstrukturgesetz 2016
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wird eine Lücke in der Versorgung für Menschen, welche nach einem längeren Aufenthalt im Krankenhaus oder nach einer ambulanten Operation zuhause versorgt werden müssen, geschlossen. Seit dem 1.1.2016 gibt es eine neue Leistung der gesetzlichen Krankenkassen: „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“. Dabei wird ebenfalls der Anspruch auf eine Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege ausgebaut.
Versicherte haben demnach ein Anrecht auf Pflegeleistungen, wenn bei einer kurzfristigen schweren Erkrankung die Dauer von sechs Monaten nicht überschritten wird. Diese Situationen sind für Menschen, die allein leben oder deren Lebenspartner berufstätig sind, häufig kaum zu bewältigen.
Dem Gesetz nach haben Patienten, die wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, speziell nach
- Krankenhausaufenthalten,
- ambulanten Operationen oder
- ambulanten Krankenhausbehandlungen
ihren Haushalt nicht weiterführen können oder pflegerische Maßnahmen benötigen, mit Inkrafttreten den Krankenhausstrukturgesetz seit dem 1.1.2016 Anspruch auf
- Haushaltshilfe für bis zu vier Wochen ohne Kind und 26 Wochen mit Kind unter zwölf Jahren im Haushalt
und
- häusliche Krankenpflege mit Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung bis zu vier Wochen.
Bisher wurden diese Leistungen von lediglich von einzelne Krankenkassen als Satzungsleistung angeboten. Nun ist der Leistungsanspruch bei allen Kassen gleich.